Die wichtigsten Versicherungen für Hundetrainer/innen und Selbtständige in Tierberufen
Ich hatte viele Jahre eine eigene Hundeschule und habe mit meinen eigenen Hunden 16 Jahre lang Rettungshundearbeit gemacht. Davon war ich ungefähr zehn Jahre als Ausbilderin tätig.
Nach meinem Umzug nach Mittelfranken habe ich mich auf meinen gelernten Beruf als Versicherungskauffrau besonnen und mich selbständig gemacht.
Dementsprechend werde ich ein paar Worte zum Thema Versicherungen bei Selbständigkeit in der Tierbranche schreiben. Es handelt sich um einen groben Abriss. Um diese Themen vollumfänglich zu erörtern, braucht es mehr Zeit und individuelle Beratung.
Auch handelt es sich immer um allgemeine Aussagen. Es muss und wird nicht so auf jeden einzelnen zutreffen.
- Zunächst die gesetzlichen Sozialversicherungen.
- 1. RENTENVERSICHERUNG
Hier werden wir uns im Speziellen die Rentenversicherung anschauen. Denn die Kardinalfrage für Selbständigen lautet: Bin ich bezüglich der Rente sozialversicherungspflichtig?
Sollte nämlich eine Rentenversicherungspflicht bestehen und es erfolgte keine Meldung an die Deutsche Rentenversicherung, kann dies bei einer Prüfung zu hohe Nachzahlungen im vier- oder fünfstelligen Bereich führen. Je nach Einkommen.
Versicherungspflichtig sind zum Beispiel Lehrer. Dies sind Personen, die eine Vermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Gruppen- und/oder Einzelunterricht betreiben.
Darunter fällt also auch unter Umständen die Hundeschule oder der selbständige Reitlehrer.
Ausgenommen davon sind Selbständige, deren Einkommen im Monat € 450,- nicht übersteigt oder wenn sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen. Selbständige Hundefriseure, Hundesitter oder Tierärzte sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.
Um im persönlichen Fall festzustellen, ob ein Rentenversicherungspflicht besteht oder nicht, sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dann hat man das Ganze von diesen schriftlich und kann sich ggf. darauf berufen.
2. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die wichtigste Versicherung ist meiner Ansicht nach die Haftpflichtversicherung. Denn Schäden die in diesem Bereich entstehen, können existenzvernichtend sein.
Grundlage der Haftung Dritten gegenüber ist der § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hier heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Ebenfalls für Hundesitter etc. ist der § 834 Haftung des Tieraufsehers:
„1 Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt.
2 Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung, muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte und wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Aber Achtung: Im Falle des (bedingten) Vorsatzes ist auch die Versicherung leistungsfrei.
Im Bereich der beruflichen Haftpflicht gibt es so viele verschiedene Möglichkeiten, so dass man sich hier individuell beraten lassen muss. So gibt es zum Beispiel spezielle Haftpflichtversicherungen für Hundeschulen, in denen zum Teil die private Hundehalterhaftpflicht mit abgedeckt ist. Auch für Hundesalons werden Versicherungen inklusive Mietsachschäden angeboten.
Wichtig ist hier noch zu beachten, dass die eigene private Haftpflichtversicherung niemals Schäden aus einer beruflichen Tätigkeit bezahlt. Hierzu muss immer eine entsprechende separate Versicherung abgeschlossen werden. Auch die Hundehalterhaftpflicht des Besitzers wird nicht einspringen, wenn der Hundesitter beim Spaziergang den Hund von der Leine lässt und hieraus ein Autounfall resultiert.
3. BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Zum Abschluss noch eine wichtige Sache: Worüber selbständig tätige Personen immer nachdenken sollten, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine monatliche, vorher festgelegte Summe, wenn man gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seinem ausgeübten Beruf nachzukommen und kann so ein ausreichendes Einkommen trotz Krankheit sichern.