Befreiung Maulkorb-/Leinenpflicht spezieller Rassen
SACH- UND FACHGERECHTE BEURTEILUNG SPEZIELLER RASSEN
FÜR DEN ANTRAG BEI DER GEMEINDE
AUF BEFREIUNG DER GENERELLEN MAULKORB- UND LEINENPFLICHT
Neues Oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2024: Verhaltensmedizinische Evaluation
von Tierärztin Bettina Bombosch in der Tierarztpraxis Leonstein
Sie haben einen Hund einer speziellen Rasse in Leonstein oder in der Umgebung von Gmunden, Almtal, Linz, Wels, Traunsee, Steyr, Kremsmünster, Ried im Traunkreis oder Pettenbach? Dann sind Sie in meiner Tierarztpraxis Leonstein genau richtig!
Aufgrund des Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes in Oberösterreich gelten für definierte spezielle Rassen (bekannt als “Kampfhund”, “Listenhund” oder “gefährliche Hunderasse”) ab dem 01.12.2024 eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Der Gesetzgeber verzichtet bewusst auf das Verwenden der Worte Listenhund oder Kampfhund und nutzt “spezielle Rassen”.
Unter die speziellen Hunderassen fallen:
- Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Dogo Argentino
- American Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
- Mischlinge (Kreuzungen) unter den oben genannten Rassen
Wohnt bereits einer oder mehrere dieser Rassehunde bei Ihnen zu Hause und ist jünger als 8 Jahre, dann gilt für ihn ab 01.12.2024 beim Führen an öffentlichen Orten die Maulkorb- und Leinenpflicht (1,50 m lange Leine) sowie die bestandene Alltagstauglichkeitsprüfung des Mensch-Hunde-Teams.
Für alle nach dem 01.12.2024 angemeldeten Hunde der speziellen Rassen gilt ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Maulkorb- und Leinenpflicht (1,50 m lange Leine) sowie bis zum 18. Lebensmonat abgelegt, positive Alltagstauglichkeitsprüfung des Mensch-Hunde-Gespanns.
Zieht bei Ihnen nach dem 01.12.2024 ein Hund der speziellen Rassen ein, der älter als 12 Monate ist, hat er eine Maulkorb- und Leinenpflicht und muss innerhalb von 6 Monaten eine Alltagstauglichkeitsprüfung des Mensch-Hunde-Teams ablegen.
Für die Vorbereitung und Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung kann ich Ihnen meinen Kollegen Dominik Söllradl in Vorchdorf empfehlen.
Es gibt eine Möglichkeit, der Maulkorb- und Leinenpflicht für seinen Hund spezieller Rasse befreit zu werden.
Hierfür müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht stellen. Damit die Gemeinde Ihnen einen positiven Bescheid erteilen kann, ist ein positiver Befund der verhaltensmedizinischen Evaluation (= Sach- und fachgerechte Bewertung des Hundes) nötig.
Hier geht es zu um Umkreis liegenden Gemeinden:
- Gemeinde Pettenbach
- Gemeinde Kirchdorf an der Krems
- Marktgemeinde Wartberg an der Krems
- Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn
- Gemeinde Molln
- Gemeinde Grünburg
- Gemeinde Windischgarsten
- Gemeinde Spital am Pyhrn
- Gemeinde Grünau im Almtal
- Marktgemeinde Scharnstein
- Stadtgemeinde Gmunden
- Gemeinde Laakirchen
- Gemeinde Roitham
- Gemeinde Gschwandt
In dieser Evaluation wird eine allgemeine Untersuchung sowie psychische Beurteilung Ihres Hundes durchgeführt. Auch wird Ihr Umgang mit Ihrem Hund beurteilt. Diese Untersuchungen dauern zwischen 2 und 3 Stunden. Sie erhalten im Anschluss einen Befund, der für das vorgestellte Mensch-Hunde-Team gilt. Die Kosten pro Stunde belaufen sich momentan auf 292,– €.
Aufgrund meiner umfassenden Aus- und Weiterbildung zur Verhaltensmedizinerin darf ich Ihnen diese Evaluation in meiner Tierarztpraxis in Leonstein anbieten.
Diese Untersuchung biete ich unabhängig Ihres Wohnortes und der zuständigen Gemeinde an. Wichtig ist, dass es ein:e zugelassene:r Verhaltensmediziner:in ist.
Sind die zugelassenen Kolleg:innen vor Ort ausgebucht, können Sie aus ganz Oberösterreich wie Linz, Ried im Innkreis, Windischgarsten, Schwanenstadt, Vöcklabruck, Braunau am Inn, Gmunden, Grieskirchen, Schärding, Freistadt telefonisch einen Termin für die verhaltensmedizinische Evaluation Ihres Hundes bei mir vereinbaren.
TERMINE
nach Vereinbarung
PREISE
Untersuchung mit Befund je nach Aufwand ca. 2-3 Stunden.
Die Kosten pro Stunde belaufen sich momentan auf 292,– €
Der Tosa Inu ist einer der 6 speziellen Rassen des neuen Hundehaltegesetzes in Oberösterreich. Er kommt aus Japan und wird zwischen 55 und 60 cm hoch und bis zu 70 kg schwer. Möchtest du mehr über diese Rasse erfahren, dann schau mal hier Tosa Inu (Wikipedia). (Bild: Canva)
Der FCI beschreibt das Idealbild des Wesens des Staffordshire Bullterrier (Wikipedia) folgendermaßen: „Traditionell von unbeugsamen Mut und Hartnäckigkeit. Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern. Tapfer, furchtlos und absolut zuverlässig“. (Bild: Canva)
Der Dogo Argentino (Wikipedia) gehört zu den Jagdhunden. Seine Einsatzgebiete sind die Großwild-, vor allem die Wildschweinjagd. Sein weißes Fell dient zum Schutz vor einem Fehlschuss des Jägers. Das Zuchtziel war einen unerschrockenen Jagdhund, aber genauso einen guten Familienhund, Haushund und Wachhund zu bekommen. (Bild: Canva)